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Chip-Pflicht in Österreich!

Am 11.1.2008 wurde die Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels Mikrochip gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009 zu chippen. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.

 
Copyright Dr. Georg Grimschitz

Die Implantation des Mikrochip ist ein kleiner Eingriff, der vom Tierarzt jederzeit durchgeführt werden kann: mittels einer dicken Kanüle wird der etwa Reiskorn-große Microchip im seitlichen Halsbereich unter die Haut des Hundes platziert. Mittels Scanner kann ein individueller Nummerncode, der auf dem passiven Microchip als Streifencode gespeichert ist, abgefragt werden. So kann der registrierte Hund jederzeit individuell identifiziert werden. Wird ein Hund herrenlos gefunden, kann er per Abfrage seiner Daten bei einer Datenbank sehr rasch seinem Tierhalter zugeordnet werden. Die Wartezeit im Tierheim entfällt somit im Idealfall.

Der Nummerncode des Chips inklusive den dazugehörigen Daten wird bei www.animaldata.com der Tierkennzeichendatenbank der Vereinigung Österreichischer Kleintiermediziner (VÖK), registriert. Diese Datenbank steht jedermann zur Verfügung, um den Tierbesitzer eines aufgegriffenen Tieres rasch ermitteln zu können und dessen Rückführung zu erleichtern.

 

Das Chippen ist somit sowohl vom Tierschutz als auch von der Absicherung der Tierbesitzer her eine gute Sache.


 

 

 

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